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   OLG Dresden, 30.08.2019 - 1 Ws 220/19   

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https://dejure.org/2019,49356
OLG Dresden, 30.08.2019 - 1 Ws 220/19 (https://dejure.org/2019,49356)
OLG Dresden, Entscheidung vom 30.08.2019 - 1 Ws 220/19 (https://dejure.org/2019,49356)
OLG Dresden, Entscheidung vom 30. August 2019 - 1 Ws 220/19 (https://dejure.org/2019,49356)
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  • Justiz Sachsen

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Dresden, 06.11.2008 - 2 Ws 103/08

    Vergütung des beigeordneten Zeugenbeistands

    Auszug aus OLG Dresden, 30.08.2019 - 1 Ws 220/19
    Soweit in der Rechtsprechung und insoweit auch vom 2. Senat des Oberlandesgerichts (vgl. Beschluss vom 06. November 2008 - 2 Ws 103/08) eine andere Auffassung vertreten wird, folgt dieser der Senat nicht.
  • OLG Celle, 21.05.2007 - 1 Ws 195/07

    Bestimmung der Vergütung für einen Zeugenbeistand; Erhöhung der Vergütung bei

    Auszug aus OLG Dresden, 30.08.2019 - 1 Ws 220/19
    Seite 2 beanspruchen, die auch ein Verteidiger für eine entsprechende Tätigkeit verlangen kann (OLG Celle, Beschluss vom 21. Mai 2007 - 1 Ws 195/07 -).
  • OLG Dresden, 17.12.2007 - 3 Ws 84/07

    Rechtsanwaltsvergütung: Einzeltätigkeit contra Vollvertetung

    Auszug aus OLG Dresden, 30.08.2019 - 1 Ws 220/19
    Einem Rechtsanwalt, der nach § 68 b einem Zeugen zur Beistandsleistung für die Dauer von dessen Zeugenvernehmung beigeordnet ist, steht lediglich eine Gebühr wegen einer Einzeltätigkeit nach VV RVG Nr. 4301 Ziff. 4 zu (st. Rspr. des Senats, vgl. Beschluss vom 17. September 2007, 1 Ws 173/07; so auch der 3. Strafsenat, vgl. Beschluss vom 17. Dezember 2007, 3 Ws 84/07).
  • OLG Dresden, 17.09.2007 - 1 Ws 173/07

    Gleichstellung eines Verteidigers im Strafverfahren mit einem Zeugenbeistand;

    Auszug aus OLG Dresden, 30.08.2019 - 1 Ws 220/19
    Einem Rechtsanwalt, der nach § 68 b einem Zeugen zur Beistandsleistung für die Dauer von dessen Zeugenvernehmung beigeordnet ist, steht lediglich eine Gebühr wegen einer Einzeltätigkeit nach VV RVG Nr. 4301 Ziff. 4 zu (st. Rspr. des Senats, vgl. Beschluss vom 17. September 2007, 1 Ws 173/07; so auch der 3. Strafsenat, vgl. Beschluss vom 17. Dezember 2007, 3 Ws 84/07).
  • LG Dresden, 11.04.2022 - 15 Qs 29/21

    Zeugenbeistand, Abrechnung

    Die Kammer schließt sich der inzwischen wohl überwiegenden Auffassung in der Rechtsprechung an, nach der von einer Einzeltätigkeit des Zeugenbeistands auszugehen ist, vgl. OLG Dresden Beschlüsse vom 30.08.2019, 1 WS 220/19 und vom 17.12.2007, 3 Ws 84/07, juris und die umfänglichen Zitate bei LG Leipzig Beschl. v. 11.1.2021 - 701 Js 17306/17, BeckRS 2021, 41479, Rn 17.
  • OLG Schleswig, 26.08.2020 - 2 Ws 74/20

    Dem nach § 86b Abs. 2 Satz 1 StPO beigeordneten Zeugenbeistand steht nur eine

    2009 ­ III ­ 3 Ws 451/08 ­, des OLG Köln, Beschluss vom 3. Mai 2016 ­ III ­ 2 Ws 138/16 ­, des OLG Koblenz, Beschluss vom 30. November 2015 ­ 2 Ws 656/15 des OLG München, Beschluss vom 7. März 2014 ­ 4c Ws 4/14 ­, des OLG Dresden, Beschluss vom 30. August 2019 ­ 1 Ws 220/19 ­ und des OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28. Oktober 2008 ­ 1 Ws 176/08 ­.
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